Cookie-Richtlinie
1. Grundsatz und gesetzlicher Rahmen in Österreich
Diese Cookie-Richtlinie dient der Erfüllung der erweiterten Informationspflichten gemäß § 165 Absatz 3 des Telekommunikationsgesetzes 2021 (TKG 2021) in Verbindung mit den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Auf dieser Informationsplattform wird Transparenz bezüglich aller genutzten Technologien gewahrt, die Daten auf den Endgeräten der Besucher speichern oder den Zugriff auf bereits gespeicherte Informationen ermöglichen. Da das Portal als vollkommen unabhängiges, dritter Person folgendes Medium konzipiert ist, erfolgt der Einsatz solcher Instrumente primär zur Gewährleistung der technischen Stabilität, der Barrierefreiheit und zur rechtssicheren Signalübermittlung an das Google Ads Werbenetzwerk, ohne dass dabei vertrauliche Profile angelegt werden.
2. Funktionsweise von Cookies und Webbasiertem Speicher
Cookies sind kleine Textdateien, die vom Webserver generiert und über den genutzten Browser auf dem Endgerät des Nutzers abgelegt werden. Neben klassischen Session-basierten Cookies greift diese Architektur auch auf moderne browserinterne Speicherlösungen wie den localStorage zurück. Diese Technologien ermöglichen es, bestimmte Statusinformationen dauerhaft oder für die Dauer einer Sitzung zu sichern. Auf diesem Portal dient der localStorage exklusiv dazu, den vom Nutzer ausgewählten Zustand bezüglich der Datenschutz-Einwilligung (Google Consent Mode v2) persistent abzuspeichern. Hierdurch wird verhindert, dass das visuelle Consent-Banner bei jedem einzelnen internen Seitenwechsel erneut aufgerufen werden muss, was die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit der Plattform nachhaltig optimiert.
3. Kategorisierung der eingesetzten Speichersysteme
Die auf dieser Webpräsenz genutzten Technologien lassen sich strikt in zwei funktionale Kategorien einteilen, wobei das System standardmäßig eine restriktive Blockierung aller nicht-essenziellen Vorgänge vornimmt:
Diese Daten und Variablen sind zwingend nötig, damit die Website technisch stabil operiert und die grundlegenden Sicherheitsvorkehrungen greifen. Hierzu zählt das lokale Abspeichern der gewählten Sprachkonfiguration sowie das Sichern des Zustands der Cookie-Einwilligung. Gemäß § 165 Abs. 3 TKG 2021 ist für diese essenziellen Funktionen keine vorherige Zustimmung des Besuchers erforderlich, da der Dienst andernfalls nicht wie vom Nutzer gewünscht bereitgestellt werden könnte.
Diese Sektion betrifft Parameter, die für die Auswertung von Reichweitenstatistiken und die Steuerung von Werbemaßnahmen im Rahmen von Google Ads relevant sind. Es werden hierbei keinerlei reale Namen, E-Mail-Adressen oder Bankverbindungen erfasst. Diese Signale werden erst dann aktiviert und im Datenstrom verarbeitet, wenn der Nutzer über das Consent-Banner aktiv und explizit auf "Alle akzeptieren" klickt.
4. Spezifische Aufklärung über Google Ads und Consent Mode v2
Da die Finanzierung und Traffic-Steuerung dieses unentgeltlichen Informationsportals über das Google Ads Netzwerk abgewickelt wird, ist die technische Logik des europäischen Google Consent Mode v2 fest verankert. Hat der Besucher seine Einwilligung verweigert oder keine Auswahl getroffen, verbleibt das System im restriktiven Zustand. In diesem Modus werden keine persistenten Tracking-Cookies auf dem Endgerät hinterlegt. Das System beschränkt sich stattdessen darauf, rein funktionale, anonyme Zustandssignale (sogenannte zustimmungsfreie Pings) zu senden. Diese Pings dienen ausschließlich dazu, dem Werbesystem mitzuteilen, dass eine Interaktion auf einer vordefinierten Geolocation (Österreich) stattgefunden hat, ohne dass eine Identifikation des konkreten Nutzers möglich ist. Eine Erfassung oder Verknüpfung mit schutzwürdigen Vorgängen wie einem marchfelder bank login findet zu keinem Zeitpunkt statt, da dieses Portal in völliger Unabhängigkeit zu realen Finanzinstituten betrieben wird.
5. Technische Übersicht der genutzten Speicher-Variablen
| Name / Key | Typ | Zweck | Dauer |
|---|---|---|---|
| marchfeld_portal_consent | localStorage | Speichert die getroffene Auswahl des Nutzers bezüglich der Cookie-Kategorien im Consent Mode v2. | Persistent bis zur manuellen Löschung |
| _gcl_au | Cookie | Wird von Google Ads genutzt, um Konversionen und anonyme Interaktionen statistisch zu erfassen (nur bei Consent). | 90 Tage |
6. Verwaltung, Deaktivierung und Widerruf der Einwilligung
Der Nutzer besitzt jederzeit die uneingeschränkte Kontrolle über die auf seinem Endgerät abgelegten Dateien und Variablen. Ein einmal erteilter Konsens kann mit Wirkung für die Zukunft jederzeit widerrufen werden. Hierzu ist es lediglich erforderlich, die integrierte Funktion zur Bereinigung des Browserspeichers und der Cookies in den jeweiligen Einstellungen des Webbrowsers auszuführen. Nach erfolgreicher Löschung des Eintrags marchfeld_portal_consent wird das System beim nächsten Seitenaufruf das visuelle Einwilligungsbanner automatisch reaktivieren, sodass eine völlig freie Neuauswahl der Datenschutzparameter vorgenommen werden kann. Alternativ können im Webbrowser generelle Filter definiert werden, die das Setzen von Cookies von Drittanbietern dauerhaft unterbinden.
7. Aktualität und administrative Anpassungen
Durch technologische Weiterentwicklungen der Webpräsenz oder veränderte regulatorische Vorgaben der österreichischen Datenschutzbehörde kann eine fortlaufende Anpassung dieser Cookie-Richtlinie erforderlich werden. Sämtliche Modifikationen werden direkt auf dieser Unterseite dokumentiert und mit einem aktualisierten Versionsstand versehen. Der administrative Betreiber dieses Portals, die Gesellschaft RemAvtoParts LLC (Uralsk, Kazakhstan), gewährleistet hierdurch eine kontinuierliche Konformität mit allen Google Ads Richtlinien und gesetzlichen Bestimmungen des europäischen Binnenmarktes.